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AGBs

1.    Anmeldung und Abschluss des Vertrags

Zusammen mit den auf der Webseite enthaltenen Informationen bilden die allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) die gesamten Vorinformationen zu den Sprachwochen und sind integraler Bestandteil des Vertrags. Mit dem Ausfüllen und Abschicken des Buchungsformulars erklärt sich die Kundin bzw. der Kunde mit den AGB für die Sprachwochen von LevelUp English einverstanden und bietet den Abschluss des Vertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Anmeldebestätigung von LevelUp English zustande. Der bzw. die Buchende ist Vertragspartner:in auch für Buchungen, die dritte Personen betreffen, sofern sie durch sie bzw. ihn vorgenommen werden. Durch die Anmeldung versichert die Kundin bzw. der Kunde, dass alle Sorgeberechtigten mit der Teilnahme des Kindes an der Sprachwoche einverstanden sind. 

 

2.    Zahlung

Bei der Buchung von Sprachwochen durch Bildungseinrichtungen (Schulen), wird eine Anzahlung in Höhe von 50% des Gesamtreisepreises 8 Wochen (56 Tage) nach Rechnungseingang fällig. Der Restbetrag ist 6 Wochen vor Beginn der Sprachwoche fällig. Die Rechnung über die Sprachwoche geht den Schulen nach Eingang der unterzeichneten Buchungsbestätigung ein. Werden fällige Zahlungen nicht oder nicht vollständig geleistet und Mahnungen nicht beachtet, so kann LevelUp English vom Vertrag zurücktreten und die Kundin bzw. den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 4. belasten. Eine Erstellung von Teilrechnungen (z.B. für einzelne Klassen, eine Teilförderung durch die Schule oder eine Einzelabrechnung mit den Erziehungsberechtigten) ist grundsätzlich möglich, muss aber vorab mit LevelUp abgestimmt werden. Dafür benötigt LevelUp English zusammen mit der Buchungsbestätigung alle notwendigen Details der Rechnungsempfänger:innen.

 

3.    Leistungen und Leistungsänderungen 

Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen der Webseite von LevelUp English und den hierauf Bezug nehmenden Angaben der Buchungsbestätigung. Die Angaben in den Leistungsbeschreibungen sind für den Veranstalter grundsätzlich bindend. Vor Vertragsschluss kann der Veranstalter jederzeit eine Änderung der Leistungsbeschreibung vornehmen, über die die Kundin bzw. der Kunde vor Buchung selbstverständlich informiert wird. Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen vom vereinbarten Inhalt des Vertrags, die nach Vertragsschluss notwendig werden und vom Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Leistung nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Der Veranstalter ist verpflichtet, Kund:innen über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.       

4. Änderungen der Teilnehmerzahl

Änderungen der Teilnehmerzahl musste der LevelUp English in schriftlicher Form per E-Mail mitgeteilt werden.
 

Erhöhung der Teilnehmerzahl:
Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl nach Abschluss des Vertrages ist grundsätzlich mit LevelUp English abzusprechen. Bei einer Erhöhung der Teilnehmerzahl wird der vereinbarte Preis pro tatsächlicher Teilnehmerzahl berechnet.

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Verringerung der Teilnehmerzahl:
Eine Verringerung der Teilnehmerzahl unter 10 % der bei Vertragsabschluss angemeldeten Teilnehmerzahl ist bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei möglich. Es wird dann grundsätzlich der vereinbarte Preis pro Teilnehmerzahl berechnet. Bei einer Verringerung der Teilnehmerzahl von 10 % oder mehr der bei Vertragsabschluss angemeldeten Teilnehmerzahl findet das reguläre Stornierungsverfahren von LevelUp English statt (siehe nachfolgende Klausel (5)).

 

5. Rücktritt durch Kund:innen, Umbuchung

Kund:innen können jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei LevelUp English. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Als Entschädigung für die bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Kosten für die Reisevorbereitungen werden folgende Ersatzpauschalen berechnet:


a) Zutreffend für Projektwochen vor Ort an Schulen

Um Stornogebühren zu vermeiden, setzen Sie uns bitte bei Planungsunsicherheiten rechtzeitig in Kenntnis.
 

  • Bei einer Stornierung bis 30 Tage vor Kursbeginn erfolgt eine vollständige Erstattung des Preises.

  • bis 7 Tage vor Kursbeginn: Rückerstattung von 50% des Preises

  • weniger als 7 Tagen vor Kursbeginn: Rückerstattung von 25% des Preises
     

Sollten Probleme bei der Finanzierung des Projektes auftreten, wenden Sie sich bitte frühzeitig an LevelUp English.

 

b) Individuelle Stornobedingungen im Krankheitsfall bei Projektwochen vor Ort an Schulen
 

Es besteht die Möglichkeit der Erstattung der kompletten Teilnahmegebühr für einzelne Teilnehmende, falls eine Krankschreibung für den gesamten Projektzeitraum vorliegt. Über die partielle Erstattung von einzelnen verpassten Tagen wird fallweise entschieden. Ein Anspruch besteht generell nicht darauf. Für eine Erstattung ist es notwendig, bei Krankheitseintritt umgehend ein ärztliches Attest schriftlich (per E-Mail) einzureichen. Im Falle einer Erstattung wird die Teilnahmegebühr nach Prüfung des Attests abzüglich eines Verwaltungsaufwandes von 25,00 € innerhalb von 14 Tagen zurückerstattet.

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c) Zutreffend für Klassenfahrten 

 

  • Bei einer Stornierung bis 90 Tage vor Kursbeginn erfolgt eine vollständige Erstattung des Preises.

  • bis 30 Tage vor Beginn der Sprachwoche: Rückerstattung von 75% des Preises

  • bis 14 Tage vor Beginn der Sprachwoche: Rückerstattung von 40% des Preises

  • bis 7 Tage vor Beginn der Sprachwoche: Rückerstattung von 20% des Preises

  • weniger als 7 Tagen vor Beginn der Sprachwoche: Rückerstattung von 10% des Preises  
     

Tritt ein:e Teilnehmer:in ohne vorherige Rücktrittserklärung die Sprachwoche nicht an, so gilt dies als am Abreisetag erklärter Rücktritt. Eine Erstattung ist in diesem Fall nicht möglich. Wir empfehlen dringend, dass Kund:innen eine angemessene Reiseversicherung, einschließlich Reiserücktrittsversicherung abschließen, um sich vor unvorhergesehenen Ereignissen wie Krankheit oder Unfall zu schützen. Eine angemessene Reiserücktrittsversicherung wird bei jedem Angebot optional zur Buchung durch LevelUp bereitgestellt.
 

d) Zutreffend für Feriencamps

Bei einer Umbuchung oder Stornierung der Buchung fallen durch den bereits entstandenen organisatorischen Aufwand sowie vorab geleistete Ausgaben wie  z.B. Übernachtungskosten Stornogebühren an. 

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Umbuchungsbedingungen für Overnight- & Day-Camps:

  • bei Umbuchung auf eine Ersatzperson bis 1 Tag vor Campbeginn: volle Rückerstattung

  • Bei Umbuchung auf eine andere Woche:

    • bis 30 Tage vor Campbeginn: kostenlos

    • bis 7 Tage vor Campbeginn:
      bei Day-Camps 70€ Umbuchungsgebühr
      bei Overnight-Camps 150€ Umbuchungsgebühr

    • bei weniger als 7 Tagen vor Campbeginn:
      bei Day-Camps 100€ Umbuchungsgebühr
      bei Overnight-Camps 200€ Umbuchungsgebühr

 

Stornierungsbedingungen für Overnight- & Day-Camps:

  • bei Stornierung bis 30 Tage vor Campbeginn: volle Rückerstattung

  • bei Stornierung zwischen 30 bis 14 Tagen vor Campbeginn: Rückerstattung von 50% des Preises

  • Stornierung zwischen 13 bis 7 Tagen vor Campbeginn: Rückerstattung von 25% des Preises

  • Stornierung von weniger als 7 Tagen vor Campbeginn: Rückerstattung von 10% des Preises

  • Stornierung am Tag des Campbeginns: keine Rückerstattung
     

Rückerstattung im Krankheitsfall: 

Für die Overnight-Camps empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. Diese deckt die Stornierungskosten ab, sollte das Kind erkranken oder einen Unfall haben. Diese kann bei der Buchung des Camps direkt dazu gebucht werden. Sollte das Kind während des Camps erkranken, so ist eine Rückerstattung nur über eine Versicherung möglich.

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Für die Day-Camps bieten wir im Krankheitsfall eine faire, anteilige Rückerstattung in Form eines Gutscheines an. Dafür ist die Vorlage eines ärztlichen Attestes notwendig. Falls die Teilnahme kurz vor oder während eines Tagescamps krankheitsbedingt abgesagt oder abgebrochen werden muss, gelten folgende Regelungen:

  • Ausfall von 5 Tagen: Rückerstattung von 75% des Preises

  • Ausfall von 4 Tagen: Rückerstattung von 60% des Preises

  • Ausfall von 3 Tagen: Rückerstattung von 50% des Preises

  • Ausfall von 2 Tagen: Rückerstattung von 30% des Preises

  • Ausfall von 1 Tag: Rückerstattung von 10% des Preises

 

Rücktritt oder außerordentliche Kündigung durch LevelUp English

Wird die Sprachwoche infolge bei Vertragsschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt (z.B. Krieg, Epidemien, Naturkatastrophen, Zerstörung von Unterkünften) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl LevelUp English als auch die Kundin bzw. der Kunde den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen.

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Ein Ausfall der gebuchten Leistung kann bei Unterschreitung der Mindestteilnehmendenzahl ausgesprochen werden. Dies wird mindestens zwei Wochen vor Beginn des Sprachwoche mitgeteilt. Ein Programmausfall kann ebenso aus wichtigem Grund (z.B. ernsthafte Erkrankung oder Unfall) ausgesprochen werden. In solchen Fällen wird der schon geleistete Beitrag vollständig zurückerstattet. 

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LevelUp English kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Teilnehmende trotz Abmahnung die Durchführung der Sprachwoche nachhaltig stört oder sich so sehr vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist, oder an einer ansteckenden Krankheit leidet und die Gefahr besteht, Mitreisende anzustecken. Eventuelle Mehrkosten, z. B. für die Heimreise, gehen zu Lasten der Kundin bzw. des Kunden.. 

Vorzeitige Beendigung: Bei Programmabbruch oder vorzeitiger Beendigung durch höhere Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Krieg, Unruhen) wird der volle Betrag einbehalten. Das geplante Programm kann an einem späteren Zeitpunkt fortgeführt werden, ohne dass zusätzliche Kosten entstehen. Es bestehen keine weiteren Ansprüche gegenüber dem Veranstalter.

 

6. Stornierungen von LevelUp-Wochen / COVID-19

Eine kostenfreie Stornierung ist jederzeit möglich, falls die

Projektwoche / Klassenfahrt / Feriencamp infolge infektionsschutzrechtlicher Verbote undurchführbar wird oder das landesbezogene Kultusministerium der Schule die Absage von Schulfahrten oder externen schulischen Angeboten anordnet. Dies gilt sowohl für einzelne, als auch für alle teilnehmenden Klassen oder Gruppen.

Sollte ein Programm ab dem ersten Tag des Projekts storniert werden oder sollte die bereits begonnene Woche infolge infektionsschutzrechtlicher Verbote undurchführbar werden oder das landesbezogene Kultusministerium der Schule die Absage von Schulfahrten anordnen, wird eine Teilerstattung gewährt.


7.    Aufsichtspflicht und vorzeitige Beendigung

Die Aufsichtspflicht übernehmen unsere erfahrenen pädagogisch ausgebildeten Lehrkräfte im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wahr. Sie sind bevollmächtigte Vertreter:innen von LevelUp English. Alle Teilnehmer:innen sind verpflichtet, sich während der Sprachwoche respektvoll und angemessen zu verhalten. Ein Verhaltenskodex wird zu Beginn der Woche gemeinsam besprochen, der die Erwartungen an das Verhalten während der Sprachwoche festlegt. Wir behalten uns vor, Kinder, die sich nicht in die Gruppe integrieren können (z.B. Nichtbeachten von Anweisungen oder unsoziales Verhalten gegenüber anderen Kindern) nach Absprache mit den Eltern oder Erziehungsberechtigten verfrüht nach Hause zu schicken.

 

8.    Durchführung der Projektwoche/ Lehrkräfte & inhaltliche Planung

Die pädagogisch ausgebildeten Lehrkräfte führen die Bildungsprogramme     eigenverantwortlich, unter Berücksichtigung der vorher abgestimmten inhaltlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen durch.      In Absprache zwischen der Schule bzw. den Eltern/Erziehungsberechtigten, LevelUp English und den Lehrkräften    werden die Inhalte des Programms festgelegt. Eventuelle Abweichungen können aufgrund der Sprachkompetenzen der Teilnehmenden begründet sein, auf welche die Trainer:innen methodisch und didaktisch angemessen eingehen müssen und so ggf. die vorherige Planung des Projektes während der Durchführung ändern müssen.

 

9.    Freizeitaktivitäten

Alle genannten Sport- und Freizeitaktivitäten sind im Buchungspreis enthalten. Sie können jedoch von Sprachwoche zu Sprachwoche variieren und sind von den Interessen der Teilnehmenden und ggf. von den Wetterbedingungen abhängig. Alle genannten Sport- und Freizeitaktivitäten sowie Ausflüge sind als Beispiele zu verstehen.  Ein Anspruch auf Angebot oder Teilnahme an bestimmten Sport- und Freizeitangeboten besteht ausdrücklich nicht. Durch die Buchung erklärt der Vertragspartner sein Einverständnis, dass der Teilnehmende an allen beschriebenen Aktivitäten, Sport- und Workshop-Angeboten während der Sprachwoche teilnehmen darf, sofern nichts anderes ausdrücklich erklärt wird.

 

10.    Besonderheiten der Teilnehmer:innen

Falls ein:e Teilnehmer:in medizinische oder andere Besonderheiten aufweist, die wir wissen und/oder beachten sollen (z.B. Wespenallergie, ADHS, Asthma, besondere Ernährungsweise), wird dies im Idealfall bereits während des Buchungsprozess in den dafür geeigneten Abschnitten angegeben oder uns alternativ bis spätestens 1 Woche vor Projektbeginn ausführlich und schriftlich mitgeteilt werden.

 

11.   Gepäckbeförderung

Gepäck wird in normalem Umfang befördert. Dies bedeutet pro Teilnehmer:in im Regelfall ein Koffer oder eine Reisetasche sowie ein Handgepäckstück. Abweichungen hiervon sind vor Reiseantritt mit LevelUp English abzustimmen.

 

12.   Foto- und Videoaufnahmen

Foto- und Videoaufnahmen von Teilnehmer:innen während der Reise werden von LevelUp English zur werblichen Darstellung der Reiseangebote von LevelUp English verwendet. Das Einverständnis hierfür gilt als erteilt, sofern bei der Buchung dem nicht ausdrücklich widersprochen wird.

 

13.   Beschränkung der Haftung

Die Haftung von LevelUp English für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf das Dreifache des Buchungspreises beschränkt, sofern LevelUp English bzw. die von LevelUp English mit der Leistungserbringung vor Ort beauftragten Personen den Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verursacht haben. LevelUp English übernimmt keine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von persönlichen Wertgegenständen der Teilnehmer:innen, es sei denn, diese Wertgegenstände wurden ausdrücklich zur Verwahrung an LevelUp English übergeben. Verursacht ein:e Teilnehmer:in Schäden an den Unterkünften, dem Eigentum von LevelUp English oder dem Eigentum anderer Leistungsträger, so sind diese vom Teilnehmenden zu tragen. Benötigt ein:e Teilnehmer:in während der Reise ärztliche Hilfe oder medizinische Betreuung, so sind sämtliche in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten von der Kundin bzw. dem Kunden zu tragen.

 

Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Leistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich auch LevelUp English gegenüber der Kundin bzw. dem Kunden hierauf berufen. 

 

14.   Gewährleistung

LevelUp English verpflichtet sich, die Reise so zu erbringen, dass sie die zugesicherten Eigenschaften hat. Erfüllt LevelUp English seine Leistungen nicht vertragsgemäß, kann die Kundin bzw. der Kunde Abhilfe verlangen, sofern dies nicht einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Beanstandungen und Abhilfeverlangen sind sofort an das vor Ort anwesende LevelUp English- Personal oder an die Zentrale in Berlin zu richten. Leistet LevelUp English nicht in einer von ihnen bestimmten angemessenen Frist Abhilfe, so hat die Kundin bzw. der Kunde das Recht zur Kündigung des Vertrags. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe von LevelUp English verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe durch ein besonderes Interesse der Teilnehmer:innen geboten wird. Die Kundin bzw. der Kunde kann eine Minderung oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel beruht auf einem Umstand, den LevelUp English nicht zu vertreten hat.

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15.   Verjährung

Ansprüche wegen Leistungsmängeln (§§ 651c bis 651f BGB) verjähren innerhalb von zwei Jahren. Diese Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Leistung/das Programm nach dem Vertrag enden sollte. Die Geltendmachung von sonstigen Ansprüchen bleibt von dieser Regelung unberührt.

 

16.   Datenschutz

An uns übermittelte Daten werden vertraulich behandelt, nicht an Dritte weitergegeben und nur für interne Belange im Rahmen der Organisation der Sprachwoche bzw. für die Ankündigung künftiger Angebote verwendet. Sollte das gebuchte Programm Aufträge von externen Leistungserbringern beinhalten oder der Vertragspartner ein Präsent von LevelUp English erhalten, so behalten wir uns vor, die Adresse (keine personenbezogenen Daten) an Kooperationspartner:innen weiterzugeben. Wir sind verpflichtet, die Datenschutzbestimmungen gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einzuhalten.

 

17.   Newsletter-Abonnement

Sie können den Newsletter jederzeit wieder abbestellen, indem Sie uns eine leere E-Mail mit dem Betreff „Newsletter abbestellen“ an info@levelupenglish.de senden. Wir werden Sie dann umgehend aus der Verteilerliste löschen.

 

18.   Genehmigung zur Veröffentlichung von Fotos und Videos

Fotos, Videos, Drehbücher, Zeichnungen u.Ä., die während des Programms entstehen, können mit der Zustimmung der Eltern oder eines Erziehungsberechtigten von LevelUp English verwendet werden (z.B. für eine Darstellung auf der Website/ den Social Media Kanälen). Eine Einverständniserklärung wird den Eltern der teilnehmenden Kinder ausgehändigt oder direkt während des Buchungsprozesses eingeholt. LevelUp English behält sich das Recht vor, eine genehmigte Fotofreigabe zur Voraussetzung für bestimmte Programme zu machen, z.B. der Englisch-, Medien- & Filmwoche, bei der die Unterrichtsinhalte abhängig von Standbildern und bewegten Aufnahmen sind.

 

19.   Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

 

20.   Gerichtsstand

Die Kundin bzw. der Kunde kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen von LevelUp English gegen Kund:innen ist der Wohnsitz der Kundin bzw. des Kunden maßgebend, es sei denn, die Kundin bzw. der Kunde hat nach Abschluss des Vertrags den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt ist zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt. In diesen Fällen ist der Sitz von LevelUp English maßgebend.

 

21.   Streitbeilegungsverfahren

Im Falle eines Streits erklären wir uns bereit, eine außergerichtliche Streitbeilegungsstelle anzurufen, um etwaige Unstimmigkeiten beizulegen, bevor rechtliche Schritte eingeleitet werden. Diese Streitbeilegungsstelle kann von den Kund:innen kontaktiert werden, um Beschwerden oder Konflikte zu lösen.

 

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Stand: 01. April 2024

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